Aktuelles aus dem Gemeinderat, Januar 2026
07. Februar 2026
Erneuerung der Bahnüberführung Grundberg
nachdem die Überführung das Alter von 100 Jahren überschritten hat, muss die Bahn sie erneuern. Nach heutigem Stand wäre eine lichte Höhe von 4,50 m erforderlich, das ist wegen der Steilheit der Straße aber nicht möglich. Maximal können dort 3,50 m lichte Höhe hergestellt werden. Damit die Kosten, die zu einem großen Teil von der Gemeinde zu tragen sind, in einem vernünftigen Rahmen bleiben, wurde von fünf Planungsvarianten diejenige ausgewählt, die mit einem Fußweg eine Breite von 6 m aufweist. Auf die Gemeinde kommt ein Kostenanteil in Höhe von ca. 930.000 € zu. Der Bau soll im Jahr 2028 begonnen werden.
Änderung des Bebauungsplan "Beermahd Nord"
In diesem Bereich soll durch Änderung z. B. der Dachneigung von max 23° auf max. 33° und Reduzierung von Festsetzungen wie die Zulassung von Dachgauben ein Dachausbau und die Nutzung der Grundstücke erleichtert und verbessert werden. Diese Änderungen wurden einstimmig beschlossen.
Änderung des Bebauungsplans "Güntering"
Im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten soll im Rahmen der innerörtlichen Verdichtung ein Wohngebiet mit ca. 50 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und Doppelhäusern entstehen. Der ursprüngliche Plan war von Prof. Burgstaller modifiziert worden, damit die bauliche Gestaltung in ihrer sozialen Funktion und der Anpassung an die Umgebung deutlich verbessert wird. Die erforderlichen Stellplätze sind meist in einer Tiefgarage angeordnet und es wurde ein Verkehrskonzept von der Verwaltung entwickelt. Der Bauherr hat auch die Erstellung barrierefreier Einheiten vertraglich zugesichert. Dieser doch starke Eingriff in die örtliche Struktur an dieser Stelle konnte dann bei nur einer Gegenstimme verabschiedet werden.
Änderung des Regionalplans München
In der jetzt beschlussreifen Änderung des Regionalplans sollen die Vorranggebiete für Windenergie in und um die Gemeinde Seefeld wegen Bedenken der Luftfahrtsicherheit gestrichen werden. Damit bei etwaigen zukünftigen Änderungen der Flugrouten die Windkraftnutzung wieder überlegt werden kann, sollen diese Bereiche als Vorbehaltsflächen erhalten bleiben. Dies wird die Gemeinde in ihrer Stellungnahme anregen und verlangen.
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Herrsching zur Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung
Ab Schuljahresbeginn 2026 haben zunächst die ersten Klassen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch in den Ferien (maximale Schließzeit vier Wochen). Diese Betreuung soll durch einen externen Anbieter erfolgen. Da die Betreuungsgruppen mindestens 24 Kinder umfassen müssen und eine Vorabfrage einen geringeren Bedarf gezeigt hat, wurde eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Herrsching getroffen, damit diese Mindestzahlen erreicht werden. Im wöchentlichen Wechsel wird jede Gemeinde dafür Räume bereit stellen. Die Kosten für die Betreuung und der Transport der Kinder zum Betreuungsort sind von den Eltern zu tragen.


